Satzung des Wandsbeker Sportangler Verein von 1961 e.V.
Wie jeder Verein hat auch der WSAV eine Satzung zu deren Einhaltung sich die Mitglieder verpflichten. Wichtige Punkte in dieser Satzung sind unter anderem:
- Das sich der Verein uns seine Mitglieder zu einem Umwelt- und Artgerechten Umgang mit den natürlichen Ressourcen verpflichten.
- Der Verein für die Erfüllung seiner Zwecke auch Pachtgewässer bewirtschaftet, insbesondere durch die Beteiligung in Gewässerdiensten.
- Die Arbeit im und für den Verein erfolgt Ehrenamtlich und gemeinnützig.
- Mitglied darf jeder Angler werden, der das 12. Lebensjahr vollendet hat.
Die komplette Satzung ist hier zum Download verfügbar.
Weitere Ordnungen welche von allen Mitgliedern zu beachten sind werden im folgenden Aufgeführt.
Beitragsordnung
Wie in einem Verein üblich sind auch von Mitgliedern des WSAV Beiträge zu entrichten. Diese gewährleisten unter anderen, dass der Verein:
- dem Erhalt seiner Pachtgewässer nachkommen kann
- Mittel für ein kameradschaftliches Vereinsleben und die Jugendarbeit zur Verfügung stehen und
- der Verein und seine Mitglieder selbst Teil des Anglerverbandes Hamburg sind.
Der Beitrag wird als Jahresbeitrag und als Ersatzsumme für nicht geleisteten Gewässerpflegedienst des Vorjahres erhoben. Er ist eine Bringschuld und bis zum 31.03. des Jahres in einer Summe zu leisten. Bei Neueintritten bestimmt das am Tag des Eintritts erreichte Alter die Beitragsklasse. Während der Mitgliedschaft ist jeweils das am Tag der Beitragsfälligkeit erreichte Alter Grundlage für die Beitragsklasse des folgenden Jahresbeitrags. Es gelten folgende Jahresbeiträge:
- Mitglieder m/w (ab 18. Geburtstag) 80,– €
- Senioren m/w (ab 70. Geburtstag) 40,– €
- Jugendliche m/w (bis 18. Geburtstag) 60,– €
- Ruhende Mitgliedschaft für max. 3 Jahre 25,– €
- Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei
Die Ersatzsumme für nicht geleisteten Gewässerpflegedienst pro Gewässerdienst beträgt 30,–€, maximal aber 90,–€ im Kalenderjahr.
Details finden sich in der Beitragsordnung welche hier zum Download verfügbar ist.
Aufnahmegebühren
Die Aufnahmegebühren sind zusammen mit dem zu zahlenden Jahresbeitrag vor dem Eintritt fällig und werden am Aufnahmetermin in bar gezahlt. Die Gebühr beträgt für:
- Mitglieder m/w (ab 18. Geburtstag) 60,– €
- Jugendliche m/w (bis 18. Geburtstag) 30,– €
Mitglieder, die in der zweiten Jahreshälfte eintreten, zahlen für das laufende Jahr nur den halben Jahresbeitrag. Mitglieder, die ab dem 1.10. eines Jahres eintreten, zahlen für das laufende Jahr ein Viertel des Jahresbeitrages. Ehemaligen Mitgliedern, deren Austritt nicht länger als 2 Jahre zurück liegt, wird die halbe Aufnahmegebühr erlassen.
Soweit die Fischerprüfung beim WSAV abgelegt worden ist, werden von den Kursgebühren bei Eintritt in den Wandsbeker Sportangler Verein € 30,– auf die Aufnahmegebühren angerechnet.
Wenn aus einer Familie zwei Kinder und mehr dem Verein beitreten, muss für das zweite und jedes weitere Kind keine Aufnahmegebühr bezahlt werden. Bei Eintritt von Lebenspartnern (z.B. Ehefrauen) unserer Mitglieder wird keine Aufnahmegebühr erhoben.